Betreuungsservice Ulrike Möhlich | Koblenz und Umgebung
Individuelle Betreuung und Entlastung für pflegende Angehörige

Unsere Leistungen für Sie und Ihren Angehörigen


Einzelbetreuung​


Die Betreuungsleistungen werden individuell auf die noch vorhandenen Fähigkeiten abgestimmt​


  • Erinnerungsarbeit
  • Gedächtnistraining
  • Aktivierungen (auch durch Musik)
  • Kommunikation
  • Feinmotorik trainieren
  • Kreatives gestalten
  • Handwerkliche Tätigkeiten
  • Sinneserfahrungen (Basale Aktivierung)
  • Bewegung (z,b, spazieren)
  • Begleitung zu Ärzten, Veranstaltungen...
  • Betreuung mit "Live" Musik - Gitarre, Bongo usw...

Förderung der sozialen Kontakte - Vermeidung der Isolation


 

Betreuung während eines Krankenhausaufenthaltes​​


Ziel hierbei ist es, das Pflegepersonal zu entlasten und dem Kranken mehr Lebensqualität zu schenken.

Wenn Menschen mit Demenz im Krankenhausalltag auf sich allein gestellt und ohne Beschäftigung sind, kann das zu massiven Störungen führen. Nicht selten kommt es zu einem herausfordernden Verhalten des Kranken geboren aus Angst.

Dies kann dazu beitragen, dass sich die Symptome und die Krankheit selber verstärken.

Aus diesem Grund bieten wir unsere Hilfe an und begleiten die Kranken professionell durch diese neue Situation und entlasten gleichzeitig das Pflegepersonal.

Hierbei richten wir uns gerne nach den Methoden der Validation.

Validation ist eine Methode, um mit desorientierten Menschen zu kommunizieren. Sie hilft Stress abzubauen und ermöglicht diesen Menschen Würde und Glück wiederzuerlangen, bzw. beizubehalten.

Validation beruht auf einem empathischen Ansatz und einer ganzheitlichen Erfassung des Individuums. In dem man sich „in ihn hineinversetzt“ und mit seinen Augen sieht, kann man in die Welt des desorientierten Menschen vordringen und ihn besser verstehen.

Diese Methode bestätigt und benennt die Gefühle und Antriebe des Menschen, erklärt sie für gültig und richtungsweisend. Somit fühlt sich der Mensch mit Demenz verstanden, ernst genommen und findet sich in seiner Identität wieder.

 


Unterstützung für Angehörige​ und Betreute​

  • Verhinderungspflege (stundenweise)
  • Hilfe bei Anträgen
  • Korrespondenz mit der Pflegekasse oder Behörden

​Gerne helfen wir bei der Beantragung und Erledigung Ihrer Formalitäten. Auch wenn Sie als Angehöriger einfach nur Reden möchten, sind wir gerne für Sie da.​

Informationen zu Notfallplanung mit Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung


Entlastung im Alltag bei der Haushaltsführung​


  • Reinigung der Wohnung ( Fenster putzen nur auf Anfrage )
  • Wäsche waschen und Bügeln
  • Betten beziehen
  • Unterstützung bei der Einkaufsplanung
  • Einkaufen
  • Botengänge
  • Versorgung von Haustieren


Kostenübernahme


§ 45b SGB XI Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

  • Wir sind anerkannt nach § 45b SGB XI und können mit der Pflegekasse abrechnen. 

In diesem Fall entstehen keine Kosten für Sie. 

§ 39 SGB XI Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson (Verhinderungspflege).

  • Die Kosten werden bis zu einem Betrag von 1.612 EUR  von der Pflegekasse übernommen.
  • Soweit die Leistungen der Kurzzeitpflege noch nicht ausgeschöpft sind können diese bis zu 50% (806 EUR) auch für die Verhinderungspflege genutzt werden. Somit ergibt sich ein jährlicher Betrag von 2.418 EUR.
  • Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht, wenn die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat und der Pflegegrad 2 vorhanden ist. 
  • Wird die Verhinderungspflege stundenweise (unter 8 Std) ausgeführt, bleibt das Pflegegeld erhalten.